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Erwerb

Bei der Beantragung von Waffen (Ausstellung eines Bedürfnisses zum Waffenerwerb) als Mitglied der Reservistenkameradschaft ist folgendes zu beachten:

Anhang zur Geschäftsordnung der Reservistenkameradschaften
Großhaslach - Bruckberg - Weihenzell

Art. 11.1 Ausführungsbestimmung zum Waffenerwerb

Bei Waffenerwerb sind die Voraussetzungen des Verbandes zu erfüllen.
a) Der Erwerbswillige muß mindestens ein Jahr Mitglied einer RK im VdRBw e.V. oder Soldatenkameradschaft im DSKB sein. Diese Mitgliedschaft muß unverändert bestehen und er muß regelmäßig an den Übungsschießen (sechs bei KK-Erwerb, zwanzig bei GK-Erwerb) und Mitgliederversammlungen (mind. sechs pro Jahr) teilnehmen.
b) Der Gemeinschaftsversammlung dürfen keine Tatsachen bekannt sein, welche einen Waffenerwerb für bedenklich erscheinen lassen
c) Er muß die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
d) Er muß sich einer Sachkundeprüfung entsprechend dem § 31.2 der WaffVO v. 26.7.76 bzw. dem neuesten Stand dieses Paragraphen erfolgreich unterzogen haben.
e) Die Leitung der Gemeinschaft entscheidet mit einfacher Mehrheit über das Bedürfnis.