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Bei Waffenerwerb sind die Voraussetzungen des Verbandes zu erfüllen. a) Der Erwerbswillige muß mindestens ein Jahr Mitglied einer RK im VdRBw e.V. oder
Soldatenkameradschaft im DSKB sein. Diese Mitgliedschaft muß unverändert bestehen und er muß regelmäßig an den Übungsschießen (sechs bei KK-Erwerb, zwanzig bei GK-Erwerb) und Mitgliederversammlungen (mind. sechs pro
Jahr) teilnehmen. b) Der Gemeinschaftsversammlung dürfen keine Tatsachen bekannt sein, welche einen Waffenerwerb für bedenklich erscheinen lassen c) Er muß die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen d) Er
muß sich einer Sachkundeprüfung entsprechend dem § 31.2 der WaffVO v. 26.7.76 bzw. dem neuesten Stand dieses Paragraphen erfolgreich unterzogen haben.
e) Die Leitung der Gemeinschaft entscheidet mit einfacher Mehrheit über das Bedürfnis.
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